Ummelden nach dem Umzug: Unterlagen, Fristen & Kosten

NACH EINEM UMZUG UMMELDEN

Ein Umzug ist eine stressige und kraftzehrende Aufgabe. Und mit dem Wohnungswechsel allein ist es nicht getan. Nach deinem Umzug musst du dich beim Bürgeramt ummelden. Auch andere Behörden und Institutionen benötigen deine neue Adresse.

Das erwartet Dich in diesem Artikel:

Was du bei der Ummeldung alles beachten musst, verraten wir in diesem Artikel und geben dir nützliche Tipps mit wenn es deine erste eigene Wohnung ist sowie ein Putzplan mit auf den Weg.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Spätestens zwei Wochen nach dem Umzug musst du dich bei der neuen Meldebehörde vorstellen
  • Du benötigst für das Ummelden deinen Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsbestätigung bzw. Vermieterbestätigung
  • Deinen Wohnsitz kannst du nur persönlich im Einwohnermeldeamt ummelden
  • Richte bei der Post eine Sendungsumleitung ein
  • Du musst dich auch bei allen anderen Behörden und Institutionen ummelden

Ummelden nach dem Umzug: So geht’s!

Du bist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach deinem Umzug deinen neuen Wohnsitz dem Einwohnermeldeamt zu melden. So sieht es das Bundesmeldegesetz (BMG) für jeden Bürger der Bundesrepublik vor.

In kleineren Gemeinden übernimmt diese Aufgabe meist das Bürgerbüro. Überschreitest du die Frist von zwei Wochen deutlich, kann das Meldeamt ein Bußgeld von bis zu 500 EUR verhängen. Viele Ämter sind aber kulant und verzichten bei einer geringen Überschreitung auf die Strafzahlung.

Diese Unterlagen benötigst du für das Ummelden:

  • Personalausweis und falls vorhanden der Reisepass, damit die Adressen aktualisiert werden
  • Mieter müssen zudem vom Vermieter oder Genossenschaftsverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen

Den Wohnsitz Ummelden ist meistens kostenlos, nur in seltenen Fällen wird eine kleine Gebühr verlangt. Manche Gemeinden erlauben eine Voranmeldung per Post oder E-Mail: Dabei schickst du der Meldebehörde das ausgefüllte Anmeldeformular und eine Kopie deines Personalausweises mit.

Der finale Gang zur Behörde bleibt dir dennoch nicht erspart: Deine neue Adresse muss auf deinem Ausweis eingetragen werden.

Unser Tipp: Ist es dir aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich, selbst beim Einwohnermeldeamt zu erscheinen? Dann kannst du eine dritte Person mit dieser Aufgabe bevollmächtigen. In diesem Fall muss sie deine Ausweisdokumente vorlegen.

Wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt

Ist deine neue Wohnung ein Zweitwohnsitz, gelten die gleichen oben genannten Regeln. Bedenke zudem, dass einige Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Deren Höhe variiert, da sie sich an der Wohnungsgröße orientiert.

Das solltest du bereits vor dem Ummelden erledigen

Manche Dinge brauchen Zeit. Einige Aufgaben musst du einige Wochen oder gar Monate vor dem Umzug angehen. Andernfalls kann es unnötig stressig oder teuer für dich werden.

Versorger (Wasser, Strom, Gas)

Liegt die neue Wohnung innerhalb des Einzugsgebietes deiner alten Versorger um, kannst du in der Regel deinen alten Vertrag einfach mitnehmen. Melde dich daher rechtzeitig bei deinen Stadtwerken oder anderen Lieferanten, um Genaueres zu erfahren und bereits alles in die Wege zu leiten.

Geht das nicht, hast du nun die Möglichkeit, bessere Konditionen von anderen Versorgern zu finden.

Nimm dir dafür Zeit und vergleiche in Ruhe alle Angebote. In Vergleichsportalen werden nicht alle Tarife angezeigt; check daher die einzelnen Versorger-Websites selbst nach günstigen Alternativen.

In jedem Fall musst du dich vor deinem Umzug kümmern, um nicht die Rechnungen der neuen Mieter mitzuzahlen. Oft gelten Kündigungsfristen von 3 Monaten.

Städtische Stromversorger sind am entspanntesten, hier reicht sogar eine Kündigung kurz vor deinem Umzug. Gib bei jeder Kündigung die aktuellen Zählerstände an und bewahre sie zur späteren Kontrolle selbst gut auf.

Unser Tipp: Suche nach Online-Tarifen bei den Stadtwerken. Diese sind meist sogar günstiger als von sogenannten Discounter-Anbietern.

Telefon, TV und Internet

Laut Telemediengesetz kommst du nicht vorzeitig aus deinem TV- oder Internetvertrag raus. Die Laufzeit verlängert sich immer im Jahresrhythmus und kann erst 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Selbst dein Umzug ändern daran so schnell nichts. Einzige Ausnahme: Dein jetziger Anbieter liegt an deiner neuen Adresse nicht an.

Hier greift das Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall musst du dich nicht ummelden, sondern kannst mit einer 3-Monats-Frist kündigen, sobald dein Versorger eine Kopie deines neuen Mietvertrages erhält.

Was passiert nach der Ummeldung?

Mit der offiziellen Ummeldung allein ist es nicht getan. Deine alte Adresse ist bei vielen Behörden und Vertragspartnern hinterlegt – und alle benötigen nach dem Umzug deine neue Anschrift.

Mit Erhalt deiner Einwohnermeldebestätigung musst du deine Daten überall aktualisieren. Damit du niemanden vergisst, geben wir dir hier eine kleine Umzugscheckliste:

Ummelden nach dem Umzug

Finanzamt

Nach deinem Umzug in eine andere Stadt, beispielsweise nach einem Umzug von Berlin nach Nürnberg, musst du dich bei deinem bisherigen Finanzamt ummelden. Das ermöglicht einen schnellen Wechsel vom alten zum neuen Finanzamt. Alternativ kannst du dich bei deinem neuen Amt für Finanzen melden.

Dann übernehmen die Mitarbeiter den Wechsel. Das kann aber einige Wochen länger dauern. Liegt deine neue Wohnung innerhalb derselben Stadt bzw. desselben Zuständigkeitsbereichs, brauchst du deine neue Adresse nur in der nächsten Steuererklärung angeben.

Arbeitsamt

Wenn du Leistungen wie ALG2 beziehst, musst du dich rechtzeitig beim Jobcenter ummelden. Die Bearbeitung kann durchaus mehrere Wochen dauern. Für einen nahtlosen Übergang von der alten zur neuen zuständigen Dienststelle ist es ratsam, dich spätestens eine Woche vor dem Umzug umzumelden.

Das ist auch darum wichtig, damit es bezüglich deiner Rentenversicherung zu keinen Problemen kommt.

Besonders praktisch: Das Jobcenter übernimmt in einigen Fällen sogar einzelne Umzugskosten (Umzugsfirma).

Bafög-Amt

Das schnelle Ummelden beim zuständigen Bafög-Amt ist besonders wichtig. Gibst du deine neue Adresse nicht durch, muss das Bafög-Amt deine neuen Daten ermitteln lassen – und diese Kosten werden an dich weitergereicht.

Kfz-Zulassungsbehörde

Auch dein Kfz zieht mit. Das musst du der zuständigen Zulassungsbehörde mitteilen – selbst bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt.

Tust du das nicht, wird eine Strafgebühr fällig. Ähnlich zu deinem Personalausweis muss deine neue Adresse auch in deinem Fahrzeugschein vermerkt werden.

Dafür wird ein gänzlich neues Fahrzeugdokument ausgestellt. Das kostet je nach Zulassungsbehörde etwa 27 EUR.

Bei einem Umzug in eine andere Stadt musst du zudem eine elektronische Versicherungsbestätigung deiner Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen.

Ein neues Nummernschild ist nicht notwendig. Seit Beginn 2015 kannst du dein altes Kennzeichen behalten, selbst bei einem Wohnungswechsel zwischen zwei Bundesländern.

Rundfunkbeitrag

Jeder Haushalt zahlt Rundfunkgebühren, unabhängig von der Bewohneranzahl. Hier kannst du dich ganz bequem online ummelden.

Bei der ersten eigenen Wohnung musst du dich bei der GEZ anmelden. Das entsprechende Formular findet sich auf der Website. Sende es ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Rundfunkbehörde zurück.

Hundesteuer

Da dein Vierbeiner mit umzieht, musst du ihn ummelden. Innerhalb der gleichen Gemeine reicht es, der Behörde die neue Adresse mitzuteilen. Ist dein neuer Wohnsitz aber in einer anderen Gemeinde, musst du deinen Hund in der alten ab- und in der neuen anmelden.

Häufig ist dein Finanzamt für das Ummelden zuständig, in einigen Fällen hingegen das Einwohnermeldeamt. Was in deinem Fall gilt, kannst du auf deinem letzten Hundesteuerbescheid nachlesen.

Bedenke: Mit dem Umzug ändert sich oft auch die Höhe der Hundesteuer, da jede Gemeine einen anderen Satz erhebt.

Banken, Sparkassen und Broker

Im Bankgeschäft ist eine korrekt hinterlegte Adresse zwingend notwendig. Du musst aber nicht gleich ein neues Konto eröffnen. Dank Online-Banking und bundesweiter Filial- und Automatennetze bleibst du auch nach dem Ummelden mit deiner Bank verbunden.

Teile deine neue Adresse deinem Bankberater in der Filiale oder über das Telefonbanking mit oder hinterlege sie schnell und bequem über dein Online-Banking. Gleiches gilt für deinen Depot-Anbieter.

Versicherungen

Mit deinem Umzug muss deine Hausrat- und Haftpflichtversicherung an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Eine neue Versicherung brauchst du nicht, solange dich deine Vertragskonditionen zufriedenstellen.

Bei einem weiter entfernten Ortswechsel erhältst du wahrscheinlich nur einen neuen Versicherungsbetreuer. Auch die Kfz-Versicherung muss umgehend über deine neue Wohnsituation informiert werden, da mit deinem neuen Wohnort auch deine Beiträge angepasst werden.

Bei den meisten anderen Versicherungen wie der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung oder Zusatzversicherungen ist ein Ummelden in dem Sinne nicht dringend, da mit deiner neuen Adresse keine Leistungen angepasst werden.

Arbeitgeber

Wenn auch das Verhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber meist distanziert ist, musst du ihm nach deinem Umzug deine neue Adresse schnellstmöglich mitteilen.

Nur so kann er dir deinen monatlichen Lohnbescheid und andere Firmendokumente weiterhin zusenden. Manche Arbeitgeber nehmen es sogar ganz genau und setzen mit deinen neuen Wohndaten einen aktualisierten Arbeitsvertrag auf.

Kindergarten und Schule

Auch deine Kinder musst du in den schulischen Einrichtungen rechtzeitig ummelden. So erhältst du weiterhin wichtige Elternbriefe.

Geht dein Kind durch euren Umzug in eine andere Kita oder Schule, musst du dich rechtzeitig um einen Wechsel kümmern. Wartelisten und volle Klassen machen es Eltern nach der Wohnungsummeldung meist sehr schwer, schnell eine neue Einrichtung zu finden.

Handyvertrag

Auch bei deinem SIM-Karten Anbieter ist das Ummelden notwendig. Hier reicht eine simple Information, entweder über die Hotline oder postalisch. Alternativ kannst du dich auch direkt über deinen Online-Account erledigen ummelden.

Online-Portale

Über die Jahre sammeln sich die Accounts bei Anbietern wie Amazon, Otto.de oder eBay an. Damit all deine Bestellungen auch nach deinem Umzug an die richtige Adresse geliefert werden, musst du auch bei allen Online-Portalen deine neue Adresse hinterlegen.

Betreibst du eine oder mehrere Websites, musst du auch deinem Hoster deine neue Meldeadresse mitteilen. Nur so bleibt dein Eintrag bei der Denic aktuell.

Weitere Mitgliedschaften

Bist du für deine sportlichen Aktivitäten und Hobbies Mitglied in Vereinen, Clubs oder Organisationen, müssen deine Daten auch dort aktualisiert werden.

Macht eine Mitgliedschaft aufgrund einer zu großen Entfernung keinen Sinn mehr, musst du sie rechtzeitig kündigen, um unnötige Beitragszahlungen zu vermeiden. Gleiches gilt für Magazine und Newsletter.

Und für alle Vergessenen: Richte einen Nachsendeauftrag bei der Post ein

Kaum jemand erinnert sich nach einem stressigen Umzug an all seine Mitgliedschaften oder Verträge. Es ist auch etwas mühselig, allen Freunden und Bekannten deine neue Adresse durchzugeben.

In diesem Fall unterstützt dich die Deutsche Post – mit einer Sendungsumleitung.

Die private Nachsendung kannst du für ein oder zwei Jahre einrichten. Die Kosten sind mit 26,22 EUR bzw. 34,02 EUR sogar recht günstig.

Alle Postsendungen von der Postkarte bis zum Paket werden in diesem Zeitraum automatisch an deinen neuen Wohnsitz umgeleitet. Und das Beste: Die Post teilt den Absendern sogar deine neue Adresse mit.

Ummelden Checkliste

Unser TippRichte den Nachsendeauftrag aber mindestens eine Woche vor deinem Umzug ein, denn es braucht bis zur Umsetzung etwa 5 Tage.

Wenn jemand deine neue Adresse nicht erfahren darf: Was tun?

Hast du einen Stalker oder wollen dir manche Personen schaden? Dann ist es durchaus sinnvoll, nach deinem Umzug die Weitergabe deiner neuen Adresse einzuschränken. Doch es gibt dabei viele Hürden, und nur in den seltensten Fällen kannst du Sperren einrichten.

Theoretisch kannst du die Herausgabe deiner Personendaten bei der Meldebehörde oder im technischen Rathaus untersagen.

Bringe in Erfahrung, welche Behörde in deinem Fall zuständig ist. Zusammen mit einem Mitarbeiter kannst du dann besprechen, ob ein solcher Antrag sinnvoll ist.

Das Hauptproblem ist, dass in Deutschland jede Institution und jede Person Meldedaten unter Gebühr erhalten, sofern sie Name und Geburtsdatum des gesuchten Menschen angeben.

Für Gläubiger wie Banken oder Behörden ist das oft die einzige Möglichkeit, noch Schulden von untergetauchten Personen eintreiben zu können. Doch auch Stalker können dich damit leicht verfolgen.

Was schwerer wiegt – die Gefahr durch eine einzelne Person oder das Recht dritter – muss die zuständige Behörde abwägen.